Ehe- und Familienrecht

Die Rechtsanwaltskammer München hat dieser Kanzlei besondere theoretische und praktische Erfahrung bescheinigt, welche im Bereich des Ehe- und Familienrechts erheblich über das Maß hinausgeht, was üblicherweise durch Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf des Rechtsanwalts vermittelt wird. Das hohe Niveau wird durch eine Vielzahl von jährlichen Fortbildungen bestätigt und ausgebaut. Insofern können wir Ihnen für alle Belange des Ehe-und Familienrechts kompetent zur Seite stehen.

Dies gilt insbesondere für
Trennung – Scheidung – Unterhalt – Sorgerecht – Umgangsrecht – Zugewinn und Güterrecht – Versorgungsausgleich – Hausrat – Namensrecht – Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft – Eheverträge/Scheidungsvereinbarungen
sowie alle anderen Bereiche des Familienrechts und aller damit zusammenhängender Rechtsgebiete

 

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