Zum Anwalt? Kann ich mir das leisten?
Es gibt viele Situationen, in denen man am liebsten sofort bei einem Anwalt fachkundigen rechtlichen Rat einholen möchte. Doch viele scheuen diesen Weg dann doch, weil Sie glauben, es sich nicht leisten zu können.
Dies ist aber so nicht richtig: Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren ist durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) im einzelnen festgelegt. Bereits im Rahmen des Erstgesprächs klären wir mit Ihnen ab, welche Kosten für Ihre Angelegenheiten anfallen.
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt möglicherweise die Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Durchsetzung Ihrer Rechte. Bringen Sie daher bitte zum Erstgespräch die Unterlagen Ihres Rechtsschutzversicherers mit. Wenn Ihr Einkommen niedrig ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Beratungs- und Prozess-/Verfahrenskostenhilfe.
Die Beratungshilfe ermöglicht Ihnen eine außergerichtliche Beratung und Vertretung durch einen Anwalt Ihrer Wahl. Die Prozess-/Verfahrenskostenhilfe sichert Ihnen die Hilfe eines Anwalts bei der Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht.
Ob Sie diese Hilfen (Beratungs- und/oder Prozess-/Verfahrenskostenhilfe) bekommen, richtet sich nach Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen. Bringen Sie diesbezüglich bitte alle Unterlagen über Ihre gegenwärtigen finanziellen Verhältnisse zum Erstgespräch mit.
RAin Heidi Zieringer · Residenzplatz 10 · 94032 Passau · Tel 0851 929930 · Fax 0851 35690 · E-Mail · Impressum · Datenschutz